Dabei war kaum eine Restriktion der Berufs- und Standesordnungen der Ärzte- oder Anwaltschaft in den letzten Jahren so umstritten oder Bestandteil heisser Diskussionen als die Regelung des Werberechtes.
Strenge Vorschriften bis hin zu gänzlichen Verboten waren die Regel. Ärzte z.B., die ihre Patienten in sachlicher Form über ihre Angebote und medizinische Möglichkeiten unterrichteten wurden von Kollegen oder vom eigenen Berufsverband abgemahnt und oft auf Unterlassung verklagt.
Nun hat sich jedoch das Bundesverfassunggericht in seinen neueren Entscheidungen klar zugunsten einer Aufhebung des sog. " Werbeverbotes" für Ärzte entschieden, was nun - auch manchmal etwas zögerlich - sich in Änderungen der Berufs- und Standesordnungen der Ärzteschaft niederschlägt, sicherlich zum Vorteil der mündigen, informationshungrigen Patienten und Kunden. Dabei sind sich Juristen durchaus darüber einig, dass die Grenzen und Möglichkeiten die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat (übrigens auch z. B. bei anderen freien Berufsgruppen wie der Anwaltschaft) zur Zeit noch lange nicht ausgeschöpft werden.
Ärzte dürfen und sollen informieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen letzten Entscheidungen in Sachen "Werberecht für Ärzte" u.a. auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch eine "Informationspflicht" für die Ärzteschaft besteht: Der Patient soll Entscheidungshilfen bekommen, sich über Angebote und Leistungen der Ärzte informieren können und damit mehr Möglichkeiten haben, die richtige Entscheidung bei der Wahl einer Behandlungsform zu treffen.
Das Internet bietet den interessierten Kunden eine ungeheure Chance: Er kann sich mit einem Knopfdruck gezielt Informationen aus der ganzen Welt abrufen und somit sozusagen auf den aktuellen "Wissensstand der gesamten Menschheit" zurückgreifen.
Da heute aber nicht nur Angebote verschiedenster Art im Internet zu finden sind sondern auch immer häufiger Betroffene ebenfalls über Ihre Erfahrungen damit berichten (teilweise auch in privaten Homepages) sollte es für jeden Anbieter irgendeiner Leistung ein Muss sein, über seine Arbeit zu informieren und über Ergebnisse zu berichten.
Dies hat dazu geführt, dass auch immer mehr Ärzte im Internet zu finden sind, die über Ihre Arbeit und Ihre Praxis berichten, und sich somit einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen.
Auch im Kieferorthopädischen Bereich, wo z.B. viele Patienten und Kunden über aktuelle medizinische Möglichkeiten wie z.B. die Lingualtechnik nicht oder nur unzufassend informiert sind, gibt es noch viel Informationsbedarf. Einige Kieferorthopäden haben bereits damit begonnen Informationen über ihre Praxen und ihre medizinischen Leistungen im Internet zu veröffentlichen. Das "Linguale Patienten-Portal GUT-LACHEN" trägt mit seinen verschiedensten Informationen zu Lingualtechnik und allgemeiner Kieferorthopädie ebenfalls dazu bei, dass es immer mehr gut informierte Patienten gibt.
Besonders dabei ist zu erwähnen, dass vor allen Dingen Seiten gefragt sind, die nicht in irgendeiner medizinischen Fachsprache, sondern in allgemeinverständlicher Patientensprache abgefasst sind. Dies haben die Autoren des Internet-Portals ebenfalls gut erkannt.
Gut informierte Patienten können schneller zu guten Kunden werden. Den Patienten als Kunden zu begreifen und zu behandeln, ist sicherlich ein Hauptthema für die nächsten Jahre.
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