
Feste Zahnklammer
Datum: Tuesday, 18.June. @ 22:40:49 CEST Thema: Sichtbare Kieferorthopädie
Die Feste Zahnklammer ist heute eine der gebräuchlichsten Apparaturen in der Kieferorthopädie. Einmal vom Arzt in den Mund eingesetzt, wirkt sie 24 Std.
Die Brackets werden vom Kieferorthopäden fest auf die Zähne geklebt und die Bänder werden "zementiert" und die Bögen eingesetzt. Das bedeutet für den Patienten, dass die Apparatur während der gesamten Behandlung im Munde verweilt und nicht von ihm selbst herausgenommen werden kann.
Die Drahtbögen wirken ständig auf die Zähne und so können die Zähne schneller in Position gebracht werden.
Die festsitzenden Behandlungsgeräte können:
· die Zähne körperlich bewegen
· auf dem direkten Weg die Zähne verlängern oder verkürzen
· die Zähne um die eigene Achse rotieren
· die Wurzeln und deren Ausrichtung verändern
In der Regel behindert die festsitzende Zahnspange nicht beim Sprechen, es braucht allerdings in der Regel eine kleine Eingewöhnungszeit von 2 - 3 Wochen.
Einen kleinen Nachteil hat unsere feste Spange manchmal schon:
Gerade bei Beginn der Behandlung kann die Wirkung der Drahtbögen eine Überempfindlichkeit oder einen leichten Druckschmerz verursachen. Nach einigen Tagen haben sich aber unsere Zähne an die neue Klammer gewöhnt.
Die Drahtbögen werden während der Behandlung ggf. ersetzt. Es kann auch beim Wechsel des Drahtbogens kurzzeitig zu Druckschmerzen kommen, da dann ja wieder eine größere Kraft auf die Zähne ausgeübt wird. Ihr Kieferorthopäde kann Sie zu allen Fragen am besten beraten.
Was gewiß etwas mühevoller und aufwändiger ist, ist die Zahnpflege. Gerade mit der festen Klammer heißt es nach jedem Essen die Zähne putzen. Durch die vielen Ecken und Nischen die durch die Brackets entstehen, ist jetzt eine willkommene Tummelstelle für Plaquebildung gegeben. Dort kann jetzt also schnell Karies enstehen. Deshalb ist die sorgfältige Zahnpflege so wichtig.
Eine gute Mundhygiene sollte deshalb nicht unter 10 Minuten andauern. Weitere nützliche Pflegetips finden Sie auf den Seiten der "Partienten-Information".
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