Die neuen gesetzlichen Bestimmungen:
Die ab 1. Januar 2002 geltenden geseztlichen Richtlinien schreiben vor, bei welchen Kieferorthopädischen Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Dies wird anhand der "Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)" festgelegt.
Hierbei handelt es sich um eine versicherungstechnische Grenzziehung, ohne dass die medizinisch notwendige Indikation einer kieferorthopädischen Behandlung in Frage gestellt wird.
Die Kassen gehen mit den Leistungen zurück. Sie können von uns jedoch weiterhin die gewohnte Qualität bekommen.
Das sind unsere Leistungen für Sie:
Wir prüfen die Fehlstellungen und beurteilen anhand der gesetzlich festgelegten Indikationsgruppen, ob und in welchem Umfang sich die Kasse an den Behandlungskosten beteiligt.
Wenn die Zahn- und Kieferfehlstellungen Ihres Kindes nicht innerhalb der Vorgaben der Krankenkassen liegen, sprechen wir mit Ihnen darüber.
Sie entscheiden, in welchem Rahmen Sie Ihr Kind behandeln lassen wollen und wissen vor Behandlungsbeginn, was Sie dafür investieren. Auch über Teilzahlungsmodalitäten informieren wir Sie gerne.
Wenn die Behandlung Ihres Kindes jetzt aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse herausfällt, muss es nicht auf ein strahlendes Lächeln und schöne, gerade Zähne verzichten.
Sprechen Sie uns an!
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